Bürgergeld-Umzug - Prens Umzüge GmbH

Umzug mit Bürgergeld in Hannover: Kostenvoranschlag fürs Jobcenter

  • ★★★★★ 4,9 · 118 Google-Bewertungen
  • Festpreis nach kostenloser Besichtigung
  • Kostenvoranschlag für das Jobcenter

Ein Umzug kostet Geld, das im Regelsatz nicht vorgesehen ist. Wer Bürgergeld bezieht und die Wohnung wechseln muss, steht deshalb vor einer zusätzlichen Hürde: Das Jobcenter kann die Umzugskosten übernehmen, aber nur unter bestimmten Bedingungen und nur, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

Für diesen Antrag brauchen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag von einer Umzugsfirma. Den stellen wir Ihnen aus, kostenlos und in einer Form, die das Jobcenter prüfen kann.

Wir sind seit 2008 als Umzugsunternehmen Hannover unterwegs und schreiben regelmäßig Angebote für einen Bürgergeld-Umzug. Sie bekommen von uns aufgeschlüsselte Zahlen und nach der Besichtigung einen Festpreis, der hält.

Kostenlose Besichtigung anfragen:

Wann das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt

Die Rechtsgrundlage steht in § 22 SGB II. Dort ist geregelt, dass das Jobcenter Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und unter Umständen eine Mietkaution übernehmen kann. Das Jobcenter Region Hannover nennt dafür zwei Voraussetzungen, die beide erfüllt sein müssen. Fehlt eine davon, wird der Antrag auf einen Bürgergeld-Umzug in der Regel abgelehnt.

Voraussetzung 1: Der Umzug muss notwendig sein

Notwendig heißt, dass ein wichtiger Grund für den Wohnungswechsel vorliegt. Ein Wunsch nach mehr Platz oder einer schöneren Lage reicht dafür nicht aus. Anerkannt wird ein Umzug zum Beispiel dann, wenn die bisherige Wohnung zu teuer ist und das Jobcenter Sie zur Kostensenkung aufgefordert hat. Auch die Aufnahme einer Arbeit zählt, wenn der Weg von der alten Wohnung aus unzumutbar lang wäre.

Weitere anerkannte Gründe sind Familienzuwachs, wenn die Wohnung für die Haushaltsgröße zu klein geworden ist, und gesundheitliche Gründe, etwa wenn Sie Treppen nicht mehr steigen können und eine barrierearme Wohnung brauchen. Auch die Trennung vom Partner, eine Kündigung durch den Vermieter oder Eigenbedarf können den Umzug notwendig machen.

Belegen Sie diesen Grund. Ein ärztliches Attest, das Kostensenkungsschreiben, der Arbeitsvertrag oder die Kündigung des Vermieters gehören mit in den Antrag. Je klarer die Lage dokumentiert ist, desto weniger Rückfragen gibt es.

Voraussetzung 2: Die neue Wohnung muss angemessen sein

Die zweite Voraussetzung betrifft die neue Wohnung. Miete und Nebenkosten müssen sich innerhalb der örtlichen Höchstbeträge bewegen, die für die Region Hannover festgelegt sind. Diese Beträge hängen von der Anzahl der Personen im Haushalt ab und werden regelmäßig angepasst. Fragen Sie den aktuellen Wert bei Ihrem Team im Jobcenter nach, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Liegt die neue Wohnung über der Grenze, lehnt das Jobcenter die Zusicherung entweder ab oder übernimmt nur den angemessenen Anteil der Unterkunftskosten. Den Rest zahlen Sie dauerhaft aus dem Regelsatz.

Beide Voraussetzungen prüft das Jobcenter unabhängig voneinander. Ein Bürgergeld-Umzug kann also am Grund scheitern, obwohl die Wohnung günstig ist, und umgekehrt.

Die Zusicherung muss vor dem Umzug vorliegen

An diesem Punkt scheitern die meisten Anträge. Die Zusicherung des Jobcenters muss vorliegen, bevor Sie umziehen, und auch bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Wer erst umzieht und die Kosten hinterher einreicht, bleibt in der Regel darauf sitzen. Das gilt selbst dann, wenn der Umzug notwendig war und die neue Wohnung günstiger ist.

Der Grund dafür ist einfach: Das Jobcenter will die Angemessenheit prüfen, solange die Entscheidung offen ist. Planen Sie einen Jobcenter-Umzug deshalb in dieser Reihenfolge: Erst das Gespräch mit dem Jobcenter, dann die Wohnungssuche, dann die Zusicherung, dann die Unterschrift, dann der Umzugstermin.

So erreichen Sie das Jobcenter Region Hannover

Für den Antrag stehen mehrere Wege offen. Über das Portal jobcenter.digital reichen Sie Anliegen und Unterlagen online ein, das spart den Postweg und liefert einen Nachweis über den Eingang. Daneben können Sie telefonisch Kontakt aufnehmen, den Antrag per Post schicken oder persönlich vorsprechen.

Reichen Sie Unterlagen möglichst so ein, dass Sie einen Beleg haben: Über das Portal, per Einschreiben oder mit Eingangsstempel bei persönlicher Abgabe. Wenn eine Wohnung nicht lange frei bleibt, sagen Sie das im Gespräch dazu.

Wenn Sie unsicher sind, welche Formulare für Ihren Bürgergeld-Umzug nötig sind, fragen Sie danach, bevor Sie etwas ausfüllen. Ein unvollständiger Antrag kostet mehr Zeit als eine Nachfrage.

Welche Unterlagen wir für Ihren Antrag liefern

Unser Teil an einem Bürgergeld-Umzug ist der schriftliche Kostenvoranschlag. Er ist die Grundlage der Entscheidung und sollte so aufgebaut sein, dass die Sachbearbeitung die Zahlen ohne Rückfrage nachvollziehen kann.

Was in unserem Kostenvoranschlag steht

Wir geben das Umzugsvolumen in Kubikmetern an, die Entfernung zwischen alter und neuer Adresse in Kilometern, die Anzahl der eingesetzten Helfer und die veranschlagten Stunden. Dazu kommt die Fahrzeuggröße, also ob wir mit dem Sprinter, dem 3,5-Tonner oder dem 7,5-Tonner fahren.

Die Kosten schlüsseln wir nach Positionen auf: Transport, Be- und Entladung, Halteverbotszone an beiden Adressen und Verpackungsmaterial. Jede Position hat einen eigenen Betrag. Damit kann das Jobcenter einzelne Punkte kürzen, ohne den ganzen Kostenvoranschlag abzulehnen.

Alles steht auf einem Firmenbogen mit Anschrift, Steuernummer und Ansprechpartner. Sie bekommen das PDF per Mail und können es direkt weiterleiten oder ausdrucken.

Wie viele Angebote das Jobcenter sehen möchte

Viele Jobcenter möchten mehrere Kostenvoranschläge sehen, um die Preise vergleichen zu können. Oft sind es drei. Ob das in Ihrem Fall verlangt wird und in welcher Form, hängt vom zuständigen Team ab. Fragen Sie das bitte direkt beim Jobcenter Region Hannover nach, bevor Sie Angebote einholen.

Uns stört es nicht, wenn Sie parallel bei anderen Firmen anfragen. Unser Angebot für einen Bürgergeld-Umzug ist so gerechnet, dass es einem Vergleich standhält. Ist ein Mitbewerber deutlich günstiger, schauen wir mit Ihnen, ob dort dieselben Leistungen enthalten sind.

Der Ablauf in fünf Schritten

Von der ersten Anfrage bis zum Umzugstag sind es fünf Stationen. Die längste Wartezeit liegt beim Jobcenter, den Rest haben wir in der Hand.

Schritt 1: Anfrage bei uns

Sie rufen an unter 0511 47393997 oder schreiben uns über das Formular. Sagen Sie dazu, dass es um einen Umzug mit Bürgergeld geht und Sie einen Kostenvoranschlag für das Jobcenter brauchen. Dann wissen wir von Anfang an, worauf es ankommt, und richten das Angebot entsprechend ein.

Schritt 2: Kostenlose Besichtigung

Wir kommen zu Ihnen und schauen uns an, was mitkommt. Dabei erfassen wir das Volumen, prüfen Treppenhaus und Zufahrt und klären, ob eine Halteverbotszone nötig ist. Der Termin dauert meist 20 bis 40 Minuten, kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Schritt 3: Kostenvoranschlag per Mail

Nach der Besichtigung schreiben wir das Angebot und schicken es Ihnen per Mail, meist innerhalb eines Werktags. Wenn etwas unklar formuliert ist oder das Jobcenter eine bestimmte Angabe braucht, ändern wir das kurzfristig und schicken eine neue Fassung.

Schritt 4: Einreichen und auf die Zusicherung warten

Sie reichen den Kostenvoranschlag zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Jobcenter ein und warten auf die schriftliche Zusicherung. Diese Phase dauert je nach Auslastung ein paar Tage bis mehrere Wochen. Solange die Zusicherung nicht da ist, unterschreiben Sie nach Möglichkeit keinen Mietvertrag.

Schritt 5: Umzugstermin nach der Bewilligung

Sobald die Bewilligung vorliegt, melden Sie sich bei uns und wir legen den Termin fest. Ab diesem Moment übernehmen wir die Organisation: Fahrzeug einteilen, Team buchen und die Halteverbotszone bei der Landeshauptstadt Hannover beantragen. Für die Genehmigung der Schilder brauchen wir 7 bis 14 Werktage Vorlauf, das planen wir mit ein.

Was ein Umzug in Hannover typischerweise kostet

Die folgenden Zahlen sind unverbindliche Orientierungswerte für einen Umzug innerhalb Hannovers. Sie sollen Ihnen eine Vorstellung geben, bevor wir uns die Wohnung angesehen haben. Verbindlich wird der Preis erst mit dem schriftlichen Angebot nach der Besichtigung.

1-Zimmer-Wohnung: Etwa 400 bis 800 €. Wenig Volumen, oft an einem halben Tag erledigt.

2-Zimmer-Wohnung: Etwa 600 bis 1.100 €. Der häufigste Fall bei einem Jobcenter-Umzug in der Stadt.

3-Zimmer-Wohnung: Etwa 900 bis 1.600 €. Hier kommt es stark auf Stockwerk und Aufzug an.

Haus oder 4 Zimmer und mehr: Etwa 1.300 bis 2.500 €. Meist mit größerem Fahrzeug und mehr Helfern.

Die Spannen verschieben sich vor allem durch das Stockwerk, den Aufzug, die Breite des Treppenhauses, den Weg zwischen Haustür und Fahrzeug und die Menge an Möbeln, die zerlegt werden müssen. Eine ausführliche Aufstellung mit Rechner finden Sie in unserem Beitrag zu den Umzugskosten in Hannover.

Bewilligt das Jobcenter einen Betrag unter unserem Angebot, sprechen Sie uns an. Manchmal lässt sich das Volumen für den Bürgergeld-Umzug reduzieren, indem Sie selbst packen oder einzelne Möbel abgeben. Das rechnen wir neu.

Was das Jobcenter in der Regel nicht übernimmt

Nicht jede Leistung, die wir anbieten, wird bei einem Bürgergeld-Umzug erstattet. Die folgenden Punkte werden häufig gestrichen. Es handelt sich dabei um Einzelfallentscheidungen, das letzte Wort hat immer Ihr Jobcenter.

Der Ein- und Auspackservice gilt meist als Komfortleistung. Das Jobcenter geht in der Regel davon aus, dass Sie das Packen selbst übernehmen oder Hilfe aus dem Umfeld haben. Anders sieht es aus, wenn gesundheitliche Einschränkungen dagegen sprechen. Dann kann ein ärztliches Attest die Übernahme begründen.

Bei der Möbelmontage wird häufig zwischen dem Nötigen und dem Zusätzlichen unterschieden. Ein Schrank, der nur zerlegt durch das Treppenhaus passt, muss abgebaut und wieder aufgebaut werden. Der Neuaufbau einer Küche in geänderter Anordnung fällt dagegen oft heraus.

Neuanschaffungen wie Möbel, Lampen oder Haushaltsgeräte sind keine Umzugskosten. Dafür gibt es die Erstausstattung nach § 24 SGB II, die separat beantragt wird. Fragen Sie ausdrücklich danach, wenn Sie in eine leere Wohnung ziehen.

Die Renovierung der alten Wohnung ist ein Sonderfall. Verpflichtet Sie der Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen, kann das Jobcenter die Kosten übernehmen, teils über einen gesonderten Antrag mit eigenen Nachweisen.

Und schließlich der Selbstbehalt: Liegt die neue Wohnung über den Höchstbeträgen, tragen Sie die Differenz bei der Miete selbst. Das gehört zwar nicht zu den Umzugskosten, wirkt sich aber jeden Monat auf Ihr Budget aus.

Bürgergeld-Umzug in Hannover: Stadtteile, Wege und Praxis

Wohnraum, der innerhalb der Angemessenheitsgrenzen liegt, verteilt sich in Hannover ungleich. In der Praxis führen viele Wohnungssuchen nach Vahrenheide und Sahlkamp im Nordosten, nach Mühlenberg im Südwesten, nach Hainholz in Hannover-Nord, nach Linden-Süd in Linden-Limmer oder nach Stöcken. Dort finden sich noch Wohnungen zu Mieten, die das Jobcenter mitträgt.

Jeder dieser Stadtteile bringt eigene Bedingungen für den Umzugstag mit. In Vahrenheide und Mühlenberg stehen viele Hochhäuser mit Aufzug, was das Tragen erleichtert, aber die Zufahrt ist oft eng und die Parkflächen sind knapp. In Hainholz und Linden-Süd überwiegen Altbauten und Nachkriegsbauten mit schmalen Treppenhäusern ohne Aufzug. Dort brauchen wir mehr Zeit pro Kubikmeter, manchmal auch den Möbellift. In Sahlkamp und Stöcken entscheidet die konkrete Adresse.

Diese Unterschiede stehen im Kostenvoranschlag, damit das Jobcenter sieht, warum ein Bürgergeld-Umzug aus dem vierten Stock ohne Aufzug anders gerechnet wird als einer aus dem Erdgeschoss.

Die Standorte des Jobcenters Region Hannover sind über die Stadt verteilt und mit der Stadtbahn gut zu erreichen. Fällt Ihnen der Weg schwer, lassen sich viele Anliegen auch über jobcenter.digital oder telefonisch klären. Zur Besichtigung kommen ohnehin wir zu Ihnen.

Wir fahren in allen 13 Stadtbezirken Hannovers, von Misburg-Anderten bis Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, und darüber hinaus in die Region. Ein Bürgergeld-Umzug ist für uns ein normaler Privatumzug mit einem zusätzlichen Stück Papierarbeit. Wenn ältere Angehörige betroffen sind, etwa beim Wechsel in eine kleinere Wohnung, gilt dasselbe Vorgehen wie beim Seniorenumzug: Mehr Zeit einplanen und in Ruhe arbeiten.

Häufige Fragen zum Umzug mit Bürgergeld (FAQ)

Zahlt das Jobcenter ein Umzugsunternehmen oder nur einen Mietwagen?

Grundsätzlich geht das Jobcenter vom Umzug in Eigenregie aus, also Mietwagen plus Helfer. Eine Firma wird übernommen, wenn Ihnen der Selbstumzug nicht zuzumuten ist, etwa aus gesundheitlichen Gründen, im höheren Alter oder wenn niemand zum Helfen da ist. Begründen Sie das im Antrag.

Wie schnell bekomme ich den Kostenvoranschlag?

Nach der Besichtigung meist innerhalb eines Werktags per Mail als PDF. Wenn es eilig ist, weil eine Frist läuft, sagen Sie das bei der Anfrage. In dringenden Fällen bekommen wir Besichtigung und Angebot oft am selben Tag zusammen.

Was kostet der Kostenvoranschlag?

Nichts. Besichtigung und schriftliches Angebot sind bei uns kostenlos und unverbindlich. Sie zahlen auch dann nichts, wenn das Jobcenter ablehnt oder Sie sich für eine andere Firma entscheiden.

Muss ich die Umzugskosten vorstrecken?

In vielen Fällen zahlt das Jobcenter nach der Bewilligung direkt an das Umzugsunternehmen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären Sie bitte mit Ihrem Team. Sagen Sie uns Bescheid, dann stellen wir die Rechnung entsprechend aus und warten auf den Zahlungseingang.

Was ist, wenn das Jobcenter meinen Antrag ablehnt?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Frist und der Weg stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Beratung dazu gibt es bei Sozialverbänden und Beratungsstellen in Hannover, oft kostenlos oder gegen einen kleinen Mitgliedsbeitrag.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Jobcenter?

Das lässt sich nicht pauschal sagen und hängt von der Auslastung Ihres Teams ab. Rechnen Sie sicherheitshalber mit mehreren Wochen und stellen Sie den Antrag, sobald der Umzugsgrund feststeht. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitung spürbar.

Übernimmt das Jobcenter auch die Halteverbotszone?

Die Kosten für die Halteverbotszone gehören zu den Umzugskosten und werden häufig mit übernommen, wenn sie im Kostenvoranschlag als eigene Position ausgewiesen sind. Wir führen sie deshalb immer getrennt auf, für die alte und die neue Adresse.

Was ist, wenn ich schon umgezogen bin?

Ohne vorherige Zusicherung übernimmt das Jobcenter die Kosten in der Regel nicht mehr. Ein Antrag ist trotzdem möglich, die Aussichten sind aber schlecht. Schildern Sie den Fall Ihrem Team und lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle zum weiteren Vorgehen beraten.

Gilt das auch bei Grundsicherung oder Sozialhilfe?

Ja, mit anderer Rechtsgrundlage. Für Leistungen nach dem SGB XII gilt § 35 SGB XII, zuständig ist dann der Sozialhilfeträger der Region Hannover statt des Jobcenters. Ablauf und Unterlagen sind ähnlich, auch hier brauchen Sie die Zusicherung vor dem Umzug.

Bekomme ich auch Kartons und Verpackungsmaterial?

Verpackungsmaterial führen wir als eigene Position im Angebot auf, weil es zu den anerkennungsfähigen Umzugskosten zählen kann. Ob es bewilligt wird, entscheidet das Jobcenter. Umzugskartons können Sie bei uns auch mieten, das ist günstiger als der Kauf.

Kostenvoranschlag für Ihren Bürgergeld-Umzug anfordern

Wenn Sie einen Umzug aus der Grundsicherung planen, ist der Kostenvoranschlag der erste greifbare Schritt. Er kostet Sie nichts, er verpflichtet Sie zu nichts, und er gibt Ihnen ein Papier in die Hand, mit dem Sie beim Jobcenter arbeiten können.

Rufen Sie uns an unter 0511 47393997 oder schicken Sie uns die Eckdaten über das Formular. Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin bei Ihnen zuhause und schicken das Angebot danach per Mail. Für einen Hartz-4-Umzug gilt bei uns derselbe Maßstab wie für jeden anderen Auftrag: Ein Festpreis nach der Besichtigung, ohne Nachschlag am Umzugstag.

Jetzt Kostenvoranschlag anfragen

Umzugsunternehmen Hannover | Prens Umzüge GmbH
Bartweg 20, 30453 Hannover (Linden-Mitte)
Telefon: 0511 47393997

Wir sind rund um die Uhr erreichbar, Besichtigungstermine vereinbaren wir in der Regel montags bis samstags zwischen 8 und 18 Uhr.

Bereit für Ihren Umzug?
Wir sind es auch.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kontakt aufnehmen
0511 47393997 Kontakt