Steuererklärung und Umzug: Das sollten Sie wissen!
Ein Umzug verursacht diverse Kosten, die jeder Umziehende so gering wie möglich halten möchte. Neben den günstigen Konditionen, die Ihnen Prens Umzüge GmbH für Ihren Umzug in Hannover und Umgebung bietet, können Sie bei einem Ortswechsel aus beruflichen Gründen Ihren Umzug steuerlich absetzen. Hierbei werden strikte Voraussetzungen vom Gesetzgeber gestellt, die steuerliche Minderung selbst wird über eine Entfernungspauschale vorgenommen. Im Folgenden zeigt Ihnen Prens Umzüge GmbH, wie genau die steuerliche Anrechnung erfolgt und was es sonst bezüglich der Umzugskosten zu beachten gilt.
Steuerliche Anerkennung für beruflich bedingte Umzüge
Grundsätzlich können Sie bei Ihrer Steuererklärung einen Umzug nur geltend machen, wenn es sich um einen berufsbedingten Umzug handelt. Dies kann beispielsweise die Versetzung an einen anderen Standort Ihres Unternehmens sein, auch die erstmalige Anstellung nach einem Studium oder einer Ausbildung gehört hierzu. Es wird fast immer vorausgesetzt, dass es sich um einen echten Ortswechsel handelt. Bei einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt vermutet das Finanzamt eher, dass dieser privat motiviert ist.
Den ortsgleichen Umzug steuerlich absetzen können Sie trotzdem, wenn Sie klare Argumente für den Sinn des Umzugs angeben können. Möglicherweise reduziert sich Ihre Fahrzeit zur Arbeit und nach Hause erheblich, was ein klares Argument für einen sinnvollen, berufsbedingten Umzug darstellt. Ebenfalls ohne Bedenken wird akzeptiert, wenn Sie eine bislang aus beruflichen Gründen genutzte Zweitwohnung auflösen und dauerhaft an Ihren Erstwohnsitz zurückkehren.
Die Anrechnung über die Entfernungspauschale
Die steuerliche Anrechnung Ihres Umzugs erfolgt über die Entfernungspauschale, d. h. die Distanz zwischen altem und neuem Wohnsitz spielt in die steuerliche Begünstigung mit ein. Die Pauschale beläuft sich aktuell auf 1.493 Euro für Paare und 746 Euro für Singles. Falls weitere Personen zum Haushalt gehören und mit umziehen, wird die Pauschale um jeweils 329 Euro erhöht.
Falls Ihre sonstigen Umzugskosten deutlich höher ausfallen als durch die Pauschalsätze abgedeckt wird, können Sie diese auch ohne Pauschale abrechnen. Dies ist mit einem größeren Aufwand verbunden, da Sie sämtliche Rechnungen und Belege beim Finanzamt einreichen müssen. Überlegen Sie also rechtzeitig, wie Sie in Ihrer Steuererklärung den Umzug geltend machen möchten, um frühzeitig mit dem Sammeln der Rechnungen beginnen zu können.
Weitere Kosten in der Steuererklärung beim Umzug angeben
Wenn Sie Ihren Umzug steuerlich absetzen möchten, müssen Sie sich nicht auf die klassischen Umzugskosten beschränken. Der Gesetzgeber ermöglicht die Anrechnung weiterer Kosten, die bei einem berufsbedingten Umzug zusätzlich anfallen können. Hierzu gehören beispielsweise:
- Kosten für Umschreibungen (z. B. PKW, Wohnsitz)
- Kosten für Wohnungsannoncen
- Kosten für elementare Umbauten (z. B. Wasser-/Elektroleitungen)
- Kosten für Telefonanschlüsse
Bedenken Sie außerdem, dass sich der Arbeitgeber bei einem berufsbedingten Umzug häufig an den anfallenden Kosten beteiligt. Auch dies erfolgt im Regelfall über die Anrechnung von Pauschalen, die lohnsteuerfrei angerechnet werden. Zusätzlich entstehende Kosten können Sie im Regelfall als Sonderkosten geltend machen.
Prens Umzüge GmbH aus Hannover hilft Ihnen weiter
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung Ihren Umzug richtig einfließen lassen, hilft Ihnen gerne Ihr Steuerberater bei der Abklärung. Auch Ihr Arbeitgeber wird Ihnen Tipps geben können, mit Sicherheit werden andere Mitarbeiter vor Ihnen einen beruflich bedingten Ortswechsel vollzogen haben. Natürlich können Sie auch uns von Prens Umzüge GmbH in Hannover ansprechen. Neben beruflich bedingten Umzügen stehen wir Ihnen gerne auch bei privaten Umzügen mit vielen Tipps und praktischer Hilfe zur Seite. Gestalten Sie sich so Ihren nächsten Umzug besonders stressfrei und nutzen Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten!