Sonderurlaub für den Umzug erhalten: Das sollten Sie wissen
Ein Umzug ist immer zeitintensiv, neben dem Umzugstag selbst werden Sie viele Stunden für die Organisation und Behördengänge benötigen. Häufig wird gewünscht, dass dieser Stress nicht parallel zum Arbeitsalltag erledigt werden muss. Viele Arbeitnehmer nehmen sich extra einige Tage für den Umzug frei und büßen hierfür leider einen Teil ihres Jahresurlaubs ein. Dabei ist es unter bestimmten Umständen möglich, einen Sonderurlaub für den Umzug zu erhalten. Prens Umzüge GmbH aus Hannover zeigt Ihnen, wie die Rechtslage aussieht und wie Sie im Idealfall eine Arbeitsbefreiung beantragen.
Das besagt die Rechtslage in Deutschland
Die wichtigste Information zuerst: Ein Anrecht auf einen Sonderurlaub für Ihren Umzug gibt es in Deutschland leider nicht. Das Anrecht auf einen Sonderurlaub wird vom Gesetzgeber lediglich aus bestimmten persönlichen Gründen eingeräumt, die vom Arbeitnehmer unverschuldet eintreten. Dies kann beispielsweise der Tod eines nahen Verwandten oder die verfrühte Geburt eines Kindes sein, ein privater Umzug ist hingegen kein Grund für eine Freistellung.
Unabhängig vom Gesetzgeber können andere Regelungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern getroffen worden sein. Beispielsweise kann der Betriebsrat Ihrer Firma einen entsprechenden Sonderurlaub ausgehandelt haben. Außerdem können je nach Branche Tarifverträge vorliegen, die eine entsprechende Arbeitsbefreiung im Umzugsfall vorsehen. Solche Regelungen sind über die letzten Jahrzehnte leider zur Seltenheit geworden, können jedoch gerade für Sie gelten.
Wie und wo wird eine Gewährung von Sonderurlaub möglich?
Dauer und Fristen einer Freistellung im Überblick
Im Falle von tariflichen Regelungen, beispielsweise nach dem BAT, wird der Sonderurlaub meist nur für einen Tag gewährt. Die Dauer kann sich auf bis zu drei Tage ausdehnen, was beim BAT beispielsweise für einen Umzug ins Ausland bzw. vom Ausland nach Deutschland der Fall ist. Falls Sie von oder nach Hannover umziehen, steht Ihnen Prens Umzüge GmbH an den entsprechenden Tagen gerne kompetent zur Seite. Mit unserem professionellen Service sorgen wir dafür, dass sich Ihr Umzug nicht unnötig in die Länge zieht. Gerne übernimmt Prens Umzüge GmbH aus Hannover auch begleitende Aufgaben und Formalitäten, für die Sie keinen zusätzlichen Urlaub nehmen müssen bzw. keine Arbeitsbefreiung erhalten.
Ein abschließender Tipp: Auch ohne rechtliche Ansprüche auf eine Freistellung sollten Sie vor Ihrer Umzugsphase das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen. Eventuell zeigt dieser Kulanz und gewährt Ihnen einen Tag Sonderurlaub für den Umzug. Mit ein wenig Verhandlungsgeschick werden Sie hier je nach Branche und Chef schnell zum Erfolg kommen, beispielsweise wenn Sie vor kurzem ein Projekt erfolgreich abgeschlossen haben oder in letzter Zeit durch besondere Fleißarbeit aufgefallen sind. Suchen Sie in jedem Fall das direkte Gespräch und schildern Sie Ihrem Vorgesetzten Ihre Situation. Dieser wird schließlich auch nicht wollen, dass Sie mitten im Umzugsstress Ihre Arbeit stress- oder krankheitsbedingt vernachlässigen müssen.