Nach dem Umzug ummelden: Tipps und Hinweise
Wenn Sie den Umzug in Ihr neues Haus oder eine neue Wohnung geschafft haben, sind viele Formalitäten leider noch nicht erledigt. Neben der offiziellen Ummeldung Ihrer Wohnadresse werden Sie vielen Firmen vom Energieanbieter bis zur Telefongesellschaft Ihre neue Adresse mitteilen wollen. Je nach Umzug hat dies einen erheblichen Einfluss auf bestehende Tarife und Verträge. Im Folgenden zeigt Ihnen Prens Umzüge GmbH aus Hannover, was Sie beim Ummelden nach dem Umzug zu beachten haben und welche Fristen und Formalitäten Sie einhalten müssen.
Den Wohnsitz ummelden – Eile ist geboten
In Deutschland besteht eine Meldepflicht, d. h. Sie müssen die öffentlichen Behörden unverzüglich über eine neue Wohnadresse informieren. Das Ummelden nach einem Umzug ist im Regelfall kostenlos, muss allerdings persönlich beim Einwohnermeldeamt der neuen Stadt bzw. der neuen Gemeinde vorgenommen werden. Streng genommen handelt es sich nur um eine Ummeldung, wenn Sie innerhalb der gleichen Gemeinde umziehen, ansonsten wird von einer Anmeldung gesprochen.
Wenn Sie sich nach Ihrem Umzug ummelden wollen, lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen. In den meisten Gemeinden liegt die Frist zwischen einer und zwei Wochen. Diese wird ab dem Zeitpunkt gerechnet, ab dem tatsächlich der Umzug erfolgt ist und Sie einen regelmäßigen Aufenthalt in der neuen Wohnung haben. Die Ummeldung muss also nicht zwingend in der ersten Woche nach Gültigkeit des neuen Mietvertrags erfolgen. Wenn Sie parallel noch wenige Monate Miete in Ihrer alten Wohnung zahlen müssen, dürfte das Meldeamt einsehen, dass eine verzögerte Ummeldung Sinn ergibt. Sobald Sie tatsächlich umgezogen sind, ist die Ummeldung jedoch binnen weniger Tage durchzuführen.
Welche Dokumente werden für die Ummeldung benötigt?
In früheren Jahren reichte der Mietvertrag aus, um die Ummeldung nach einem Umzug durchzuführen. Dies hat sich seit dem 1. November 2015 geändert, seit diesem Datum muss eine schriftliche Bescheinigung des Wohnungsgebers beiliegen. Prens Umzüge GmbH weiß aus eigener Erfahrung in Hannover und Umgebung, dass gerade ältere Vermieter noch nicht mit dieser Regelung vertraut sind.
Da das Dokument neben dem unterzeichneten Mietvertrag unbedingt vorliegen sollte, weisen Sie Ihren Vermieter dringend hierauf hin. Falls Sie sich nicht unmittelbar nach Beginn des neuen Mietvertrags ummelden, sollten Sie Ihr Kündigungsschreiben der alten Wohnung mitnehmen. Dieses wird die verzögerte Ummeldung sinnvoll begründen.
Strom, Telefon & Co. – Weitere Ummeldungen im Überblick
Die offizielle Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist die wichtigste Formalität, bei Verletzung der oben genannten Frist droht ansonsten ein Bußgeld. Auch bei anderen Ummeldungen drohen Sie finanzielle Einbußen zu erleiden, wenn Sie nicht rechtzeitig Ihre neue Adresse durchgeben. Prens Umzüge GmbH rät seinen Kunden in Hannover deshalb, rechtzeitig über die folgenden Ummeldungen nachzudenken:
- Kraftfahrzeug
- Finanzamt
- GEZ
- Strom, Gas, Telefon
- Post
Wie die Ummeldung erfolgt und welche Fristen es zu beachten gibt, ist je nach Institution oder Firma unterschiedlich. Unkompliziert ist die Ummeldung für Auto und Finanzamt, wenn Sie lediglich den Wohnsitz innerhalb der gleichen Stadt oder Gemeinde wechseln. Auch sonst genießen Sie eine kulante Frist von sechs Monaten, wenn Sie Ihr Auto nach dem Umzug ummelden.
Die GEZ wird nach dem offiziellen Ummelden nach Ihrem Umzug beim Meldeamt im Regelfall selbst auf Sie zukommen. Hiernach erfolgt eine korrekte Abrechnung durch Aufgabe der alten Wohnung. Für die Post empfiehlt Prens Umzüge GmbH jedem Kunden, einen Nachsendeantrag zu stellen, damit Briefe nicht bei vergessener Übermittlung der neuen Adresse verlorengehen. Bei Energieverträgen ist eine Mitnahme üblich, vorausgesetzt der Versorger ist auch am neuen Wohnort tätig.
Weitere Tipps zu Ihrem Umzug erhalten Sie in unserem Umzugsratgeber.