Halteverbotszone einrichten: Für einen sicheren Parkplatz beim Umzug
Wenn sie regelmäßig dreimal um den Block fahren müssen, um vor Ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden, dann sollten Sie bei Ihrem Umzug auf Nummer sicher gehen: Eine Halteverbotszone garantiert Ihnen und Ihrem Umzugsunternehmen kurze Wege und eine problemlose Beladung.
Wenn die Parkplatzsituation vor Ihrem Haus schlecht ist oder generell wenig Platz zur Verfügung steht, richtet Prens Umzüge als professionelles Umzugsunternehmen für Ihren Umzug eine Halteverbotszone ein, so dass das Einladen der Möbel zügig vonstatten gehen kann. Sie müssen sich dann um nichts weiter kümmern. Wir beantragen die entsprechenden Schilder und sorgen für die rechtzeitige Aufstellung. Als kompetentes Umzugsunternehmen kennt Prens Umzüge sich mit den entsprechenden rechtlichen Vorschriften bestens aus.
Welche Vorschriften gelten für die Halteverbotszone beim Umzug?
Damit rechtlich alles seine Ordnung hat, muss die Halteverbotszone nicht nur rund zwei Wochen vor Ihrem Umzug beim Straßenverkehrsamt oder beim Bezirksamt beantragt werden, auch die Schilder müssen mindestens 72 Stunden vor dem eigentlichen Umzugstag aufgestellt sein. Wir haben es als erfahrenes Umzugsunternehmen durchaus schon erlebt, dass einige Behörden verlangen, dass zwischen dem Tag der Aufstellung und dem Tag, an dem der Umzug stattfinden soll, drei volle Werktage liegen müssen, wobei zumindest der Samstag mit als Werktag zählt. Der Grund ist in jedem Fall identisch: Autos, die jetzt noch im geplanten Halteverbot stehen, müssen die Chance erhalten, wegzufahren.
Als umsichtiges Umzugsunternehmen bespricht Prens Umzüge mit Ihnen vor dem Umzug, ob das Einrichten einer Halteverbotszone vor Ihrem Haus nötig ist. Wohnen Sie hingegen in einem kleinen Vorort mit breiten Straßen und wenig Verkehr, kommt Prens Umzüge möglicherweise auch ohne eine solche Maßnahme gut zurecht.
Tipp: Überlegen Sie auch, wie die Parkplatzsituation an Ihrer neuen Adresse aussieht. Eventuell benötigen Sie auch dort eine Halteverbotszone, damit auch das Ausladen reibungslos klappt.
Halteverbotszone beim Umzug: Das gilt es außerdem zu beachten
Straßenverkehrsämter oder Bezirksämter verstehen keinen Spaß, wenn Sie sich nicht an die genauen Vorgaben für das Einrichten einer Halteverbotszone halten. Wenn Sie ohne behördliche Genehmigung auf eigene Faust einen Teil der Straße für Ihren Umzugstag blockieren, kann das als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden – und richtig Ärger geben. Ohne Genehmigung bringt die tollste Absperrung im Übrigen gar nichts – denn Sie haben keinerlei Handhabe gegen vermeintliche „Falschparker“. Diese parken nämlich gar nicht falsch, weil Ihr selbstgebasteltes Halteverbot keine rechtliche Relevanz hat. Ganz anders sieht es bei einer genehmigten Halteverbotszone aus, die wir als Umzugsunternehmen offiziell beantragt haben.
Können Falschparker aus der Halteverbotszone abgeschleppt werden?
Ja. Falschparker, die in einer korrekt ausgewiesenen und behördlich genehmigten Halteverbotszone parken, riskieren in jedem Fall abgeschleppt zu werden. Als verantwortungsvolles Umzugsunternehmen wird Prens Umzüge zunächst die Polizei verständigen, bevor ein professioneller Abschleppdienst gerufen wird. Der Falschparker kann dann mit Kosten von einigen Hundert Euro rechnen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Halteverbotszone für Ihren Umzug? Kontaktieren Sie uns. Als qualifiziertes Umzugsunternehmen kennt sich Prens Umzüge mit allen rechtlichen Vorschriften rund um Ihren Umzug bestens aus. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihren persönlichen Besuch in unserem Büro in Hannover.